Projektarbeit befasst sich mit der
Menschenrechtscharta in der Pfleg
Sie gilt seit nunmehr fast 70 Jahren, die Charta der Menschenrechte. Einst von den Vereinten Nationen erlassen, um die Würde und die Rechte aller Menschen zu schützen, ist sie auch Vorbild für die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Die Charta der Menschenrechte
2005 hat der „Runde Tisch Pflege“ diese Menschenrechtscharta erarbeitet, sie soll pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften als Orientierungshilfe dienen, damit Pflegebedürftige ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und ihre Wünsche respektiert werden.
Doch wie gut wird die Menschenrechtscharta in der Pflege tatsächlich umgesetzt, wie behandeln Altenpfleger hilfsbedürftige Bewohner eines Altenheims? Dieser Frage ist Vera Hackenbroich nachgegangen. Im Rahmen einer Projektarbeit für ihr Health-Care-Management-Studium hat die 26-jährige beleuchtet, wie die Umsetzung der Artikel des „Runden Tischs Pflege“ im Alltag eines Altenheim tatsächlich aussieht.